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Massgebend für die Höhe des Honorars ist
in der Regel der Zeitaufwand auf Basis
eines Stundenhonorars zwischen Fr.
200.-- und Fr. 250.--.
Bei gerichtlichen
Streitigkeiten gilt grundsätzlich der
jeweils geltende kantonale
Anwaltstarif
(Anwaltstarif
-Thurgau). Es besteht
die Möglichkeit bei ungünstigen
finanziellen Verhältnissen, ein Gesuch
um unentgeltliche Prozessführung zu
stellen.
Für KMU und Gemeinden bieten wir ihnen
einen externen Rechtsdienst (z.B. Hilfe
beim Inkasso, Vertragsprüfungen,
Probleme mit Mitarbeitern etc.) zu
Spezialkonditionen an. Bitte nehmen Sie
mit uns
Kontakt
auf. Wir unterbreiten Ihnen gerne eine
Offerte.
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