Sailing in the wind through the waves at the Aegean Sea in Greece.

Stadelmann Rechtsanwälte – für Sie engagiert!

 

Wir beraten und vertreten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen mit Schwerpunkt im Privat- und Strafrecht, jedoch auch im öffentlichen Recht.

Sachverstand, Offenheit, Termintreue, absolute Diskretion und Effizienz sind gelebte Werte, stetige Auseinandersetzung mit der aktuellen Lehre und Rechtsprechung eine Selbstverständlichkeit.

Die Qualität unserer Arbeit, unsere Praxisnähe und der persönliche Service leisten einen bedeutenden Beitrag zum Erfolg unserer Klienten. Auch in komplexen Fällen beraten wir Sie auch unter Zeitdruck stets zeitgerecht und kompetent.

Wir empfangen Sie gerne zu einer persönlichen Besprechung Ihres Anliegens, dies bei Bedarf auch ausserhalb der Bürozeiten.

Offene Stelle

Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (70-100%)

➔ Stelleninserat

Stadelmann Rechtsanwälte
Amriswilerstrasse 50
8570 Weinfelden

071 620 26 20

Unsere telefonischen Erreichbarkeiten:

07.30 – 17.00 Uhr (Mo-Do)
07.30 – 16.00 Uhr (Fr)

Erreichbar jederzeit per Mail:
info@advo-weinfelden.ch

Weihnachten/Neujahr 2022/2023

Vom 24.12.2022 – 02.01.2023 ist unser Büro geschlossen.

Wir sind insbesondere in folgenden Tätigkeitsgebieten sowohl beratend als auch prozessierend tätig:

Vertragsrecht

Wir beraten Sie im gesamten Bereich des Vertragsrechts mit Schwerpunkten im Arbeitsvertragsrecht, Miet- und Pachtrecht, Kaufrecht sowie Auftrags- und Werkvertragsrecht. Wir klären Ihre Bedürfnisse und redigieren massgeschneiderte Verträge so, dass sie sich im Streitfall bewähren. Bei Bedarf vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch vor Gericht.

Strafrecht

Im Strafprozess ist für einen bestmöglichen Verfahrensausgang entscheidend, dass Sie sich Ihrem Verteidiger frühzeitig anvertrauen, denn manche falsche Weichenstellung lässt sich im Nachhinein nicht mehr rückgängig machen. Für Strafuntersuchungen gilt deshalb, dass Sie sich vor einer Beratung durch Ihren Verteidiger gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft auf keinen Fall äussern und dabei die Aussage generell (und nicht etwa nur die Antwort auf einzelne Fragen) verweigern sollten.

Familien- und Erbrecht

Auseinandersetzungen innerhalb der Familie oder Beziehung schmerzen. Lässt sich Ihre Beziehung nicht mehr retten, sind wir für Sie da und wahren einfühlsam Ihre Interessen in Massnahme- und Scheidungsverfahren beziehungsweise bei Auflösungen von eingetragenen Partnerschaften oder Konkubinaten. Besonderes Augenmerk schenken wir in solchen Verfahren den Interessen Ihrer Kinder.

Zivil- und Strafprozessrecht

Gerichtsverfahren laufen formell nach den Regeln des Zivil- oder Strafprozessrechts. Unzulänglichkeiten in der Prozessführung können ohne weiteres zum Unterliegen führen, während umgekehrt umfassendes prozessrechtliches Wissen und prozessuale Raffinesse zu prozessentscheidenden Vorteilen führen können. Aufgrund unseres Werdegangs sind wir in den Prozessrechten bestens vertraut, so dass wir Ihre Interessen auch insofern bestmöglich wahren können.

Verwaltungsrecht

Das Gebiet des Verwaltungsrechts ist sehr umfangreich. Wir sind insbesondere im Bereich des Sozialversicherungsrechts und des Ausländerrechts, jedoch auch im Steuerrecht erfolgreich für Sie tätig. Aufgrund unserer reichhaltigen Erfahrung im privaten Arbeitsrecht sind wir aufgrund der mehrheitlich gleichen Fragestellungen zudem prädestiniert, Sie auch im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen zu beraten und zu vertreten.

Internationales Privatrecht

Rechtsgeschäfte über die Landesgrenzen hinweg sind im Thurgau an der Tagesordnung. Kommt es zu Auseinandersetzungen, stellen sich mitunter komplexe Fragen rund um die internationale Zuständigkeit, das auf den Vertrag oder etwa die Ehe anwendbare Recht und die Anerkennung ausländischer Urteile. Wir haben diesbezüglich reichlich Erfahrung und holen durch profundes Wissen und geschickte Prozesstaktik das Optimum für Sie heraus.    

Betreibung und Konkurs

Mit einem Urteil ist es nicht getan, solange Ihre Gegenpartei die ihr gerichtlich auferlegte Verpflichtung nicht erfüllt. In solchen Fällen übernehmen wir die Zwangsvollstreckung und beenden damit das Verfahren endgültig. Umgekehrt verwahren wir uns für Sie gegen ungerechtfertigt angehobene Betreibungen und Konkursbegehren.